ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
von Nordcamper
Mobile Gasprüfung und Reparatur für Campingfahrzeuge
§1 GELTUNGSBEREICH
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte zwischen Nordcamper und seinen Kunden für die Leistungen:
- Gasprüfung nach G 607
- Reparaturen an Gas-, Elektrik- und Wasseranlagen von Campingfahrzeugen
- Ein- und Umbauten an Gas-, Elektrik- und Wasseranlagen von Campingfahrzeugen
- Nordcamper ist in Schleswig-Holstein und Hamburg tätig.
- Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, sofern Nordcamper sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§2 VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN
- Nordcamper führt Gasprüfungen nach G 607 (Sachkundiger für Gasanlagen in Campingfahrzeugen) durch.
- Nordcamper bietet Reparaturen, Ein- und Umbauten an folgenden Systemen von Campingfahrzeugen:
- Gasanlagen (Gasleitungen, Gasventile, Gasgeräte, Gasdruckregler)
- Elektrik (12V/24V Stromsysteme, Beleuchtung, Batterien)
- Wasseranlagen (Wasserleitungen, Wasserpumpen, Wasserheizungen)
- Alle Leistungen erfolgen nach den geltenden deutschen Sicherheitsvorschriften und technischen Standards.
§3 BESONDERHEITEN DER G 607 GASPRÜFUNG
- Für die Gasprüfung nach G 607 wird ein schriftlicher Prüfauftrag benötigt, der vom Auftragnehmer (Kunden) vor der Prüfung unterzeichnet werden muss.
- Der Auftragnehmer versichert durch Unterzeichnung des Prüfauftrags, dass er alle Veränderungen der Gasanlage seit der letzten Prüfung dem Prüfer von Nordcamper vollständig bekannt gegeben hat.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Anlagenteile der Gasanlage für die Prüfung frei zugänglich sind. Dies umfasst Zugang zu:
- Alle Gasventile, Gasleitungen und Gasanschlüsse
- Alle Gasgeräte (Kühlschrank, Heizung, Kochstelle, etc.)
- Alle Sicherheitseinrichtungen (Gasdruckregler, Gasalarmsystem)
- Der Auftragnehmer stellt alle erforderlichen Unterlagen für die Prüfung zur Verfügung, insbesondere:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Vorgängige Prüfberichte (falls vorhanden)
- Technische Unterlagen der Gasanlage (falls vorhanden)
- Wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann Nordcamper die Prüfung nicht durchführen. In diesem Fall bleibt der Prüfauftrag wirksam, und der Auftragnehmer ist verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen nachzubessern. Nordcamper wird dann eine neue Prüfung durchführen, für die erneut ein Prüfauftrag unterzeichnet werden muss.
§4 AUFTRAG UND VERTRAGSSCHLUSS
- Jeder Auftrag erfolgt durch schriftliche oder digitale (z.B. WhatsApp, E-Mail) Bestellung des Kunden.
- Nordcamper bestätigt den Auftrag innerhalb von 3 Werktagen.
- Der Vertragsschluss erfolgt durch die Zustimmung von Nordcamper zur Ausführung des Auftrags.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedingen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
§5 PREISGESTALTUNG UND ZAHLUNG
- Die Preise für die Leistungen von Nordcamper werden im Auftrag schriftlich oder digital festgelegt.
- Für G 607 Gasprüfung gilt ein festgelegter Prüfpreis, der im Prüfauftrag angegeben wird.
- Reparaturen, Ein- und Umbauten werden nach tatsächlicher Arbeitszeit und verwendeten Materialien berechnet. Nordcamper übermittelt dem Kunden vor der Ausführung eine detaillierte Kostenaufstellung.
- Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
- Bei Zahlungssäumerung ist Nordcamper verpflichtet, den Betrag mit 5% über dem Basiszinsatz zu verzinsen.
- Nordcamper darf im Fall von Zahlungssäumerung alle weiteren Leistungen einstellen und gegebenenfalls den Auftrag kündigen.
§6 HAFTUNG
- Nordcamper haftet für Schäden, die durch grobe Pflichtverletzung oder vorsätzliches Handeln verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Für Schäden durch leichte Pflichtverletzung haftet Nordcamper nur, wenn es sich um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalitätspflichten) handelt. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung für Schäden an dem Campingfahrzeug ist auf den Wert des betroffenen Teils begrenzt, sofern der Schaden nicht durch grobe Pflichtverletzung oder vorsätzliches Handeln verursacht wurde.
- Nordcamper haftet nicht für Schäden, die durch:
- Fehlerhafte Angaben des Auftragnehmers (z.B. verdeckte Veränderungen der Anlage)
- Nichteröffnung der erforderlichen Zugänge
- Fehlende oder unvollständige Unterlagen
- Fehlerhafte Installationen des Kunden oder Drittanbieter
- Natürliche Verschleiß oder altersbedingte Schäden
- Bei der G 607 Prüfung haftet Nordcamper ausschließlich für die Korrektheit der Prüfung selbst. Für spätere Schäden an der Gasanlage, die durch andere Ursachen (z.B. Verschleiß, Fehler bei der Installation durch Dritte) verursacht werden, haftet Nordcamper nicht.
§7 GEWÄHRLEISTUNG
- Die gesetzliche Gewährleistung für die Leistungen von Nordcamper beträgt 12 Monate ab Erbringung.
- Für Reparaturen und Ein-/Umbauten gilt die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten.
- Für die G 607 Prüfung gilt keine Gewährleistung, da es sich um eine Dienstleistung (Prüfung) handelt, die zum Zeitpunkt der Durchführung korrekt ist.
§8 EIGENTUMSÜBERTRAGUNG UND RÜCKGABE
- Bei Ein- und Umbauten werden die verwendeten Materialien und Teile nach Zahlungseingang vom Kunden erworben.
- Nordcamper ist nicht verpflichtet, alte Teile oder Materialien zurückzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§9 DATENSCHUTZ
- Nordcamper verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags und nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften (DSGVO).
- Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Auftragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Der Kunde kann die Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie die Löschung oder Korrektur dieser Daten verlangen.
§10 URHEBERRECHT
- Alle von Nordcamper erstellten Dokumente, Prüfberichte, technische Zeichnungen und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
- Der Kunde erhält ein zeitlich unbeschränkt Nutzungsrecht für die eigenen Zwecke, aber nicht für die Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung.
§11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsitz ist am Ort der Ausführung des Auftrags. Da Nordcamper in Schleswig-Holstein und Hamburg tätig ist, ist das Gericht am Ort des Auftrags (Schleswig-Holstein oder Hamburg) zuständig.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der demás Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Diese AGB gelten ab dem 16. Juni 2026.
Stand: 16. Juni 2026
Nordcamper – Mobile Gasprüfung und Reparatur für Campingfahrzeuge
Tätigkeitsgebiete: Schleswig-Holstein und Hamburg